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Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen der FH

1. Allge­meines

Für die Liefe­rung unserer Erzeug­nisse sind ausschließ­lich die nach­ste­henden Allge­meinen Verkaufs- und Liefer­be­din­gungen maßge­bend, sofern nicht eine von uns schrift­lich verfasste oder bestä­tigte andere Verein­ba­rung getroffen worden ist. Diese Bedin­gungen gelten für unseren gesamten Geschäfts­ver­kehr. Den Allge­meinen Verkaufs- und Liefer­be­din­gungen der Firma FH FINNHOLZ GmbH & Co. KG wider­spre­chende Allge­meine Geschäfts- bzw. Einkaufs­be­din­gungen werden nicht aner­kannt. Ihrer Geltung wird ausdrück­lich wider­spro­chen. Schweigen unse­rer­seits auf die Über­sen­dung von Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen des Kunden gilt nicht als Zustim­mung zur Einbe­zie­hung der Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen des Kunden. Unsere Verkaufs- und Liefer­be­din­gungen in ihrer jeweils geltenden Fassung werden, soweit diese einmal wirksam verein­bart wurden, bei laufenden Geschäfts­be­zie­hungen auch Bestand­teil aller zukünf­tigen Verträge, ohne dass es im Einzel­fall noch eines ausdrück­li­chen Hinweises bedarf, auch wenn diese Bedin­gungen auf einzelne Geschäfte ausnahms­weise ganz oder Teil­weise unan­wendbar sein sollten, weil für diese Geschäfte abwei­chende Verein­ba­rungen getroffen wurden. Auch für Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten diese Geschäftsbedingungen.

2. Ange­bote

a) Unsere Ange­bote sind frei­blei­bend und dienen nur als Auffor­de­rung zur Abgabe einer Bestel­lung. An unsere Ange­bote sind wir 14 Tage gebunden. Die zu unseren Ange­boten gehö­renden Unter­lagen, insbe­son­dere Abbil­dungen, Zeich­nungen, Pläne, Berech­nungen, Tabellen und Angaben zu Maßen und Gewichten sind Richt­werte und keine zuge­si­cherten Eigen­schaften, es sei denn, diese sind von uns schrift­lich für verbind­lich erklärt.

Bestel­lungen führen erst durch unsere schrift­liche Bestä­ti­gung zum Vertrags­schluss. An münd­liche Abspra­chen sind wir erst nach weiterer schrift­li­cher Bestä­ti­gung gebunden. Erklä­rungen unserer Mitar­beiter, Reisenden oder Handels­ver­treter bedürfen zu ihrer Wirk­sam­keit unserer schrift­li­chen Bestätigung.

b) Ände­rungen tech­ni­scher Spezi­fi­ka­tionen durch den Kunden nach Vertrags­schluss sind nur mit unserer Zustim­mung möglich. Ein Anspruch auf Zustim­mung besteht nicht. Stimmen wir zu und ist nichts anderes verein­bart, hat der Kunde in diesem Fall neben dem even­tuell dadurch entste­henden Mehr­auf­wand auch das Mate­rial, das wir für diesen Auftrag bereits einge­kauft haben, aber durch die Ände­rung nicht mehr benö­tigen, zu Selbst­kosten zu übernehmen.

c) Wir sind berech­tigt, Ände­rung an Ausfüh­rungs­ein­zel­heiten vorzu­nehmen, soweit diese auf Weiter­ent­wick­lung der Technik oder des Modells beruhen und soweit dies die geplante Nutzung des herzu­stel­lenden Werks nicht beeinträchtigt.

d) Für den Leis­tungs­um­fang ist unsere schrift­liche Auftrags­be­stä­ti­gung maßgeb­lich. e) Im Rahmen des Vertrags­ver­hält­nisses sind wir berech­tigt, Unter­auf­träge zu erteilen.

3. Preise

a) Alle unsere Preise sind Netto­preise und verstehen sich zuzüg­lich gesetz­li­cher Mehr­wert­steuer — soweit diese zu berechnen ist — sowie ab Werk frei verladen. Nicht enthalten sind Verpa­ckungs- und

Lade­mittel. Werden wir mit dem Antrans­port beauf­tragt werden die tatsäch­li­chen Trans­port­kosten zusätz­lich berechnet.

b) Wir sind berech­tigt, verein­barte Preise nach­träg­lich zu erhöhen, wenn sich die dem Preis zugrun­de­lie­genden wesent­li­chen Kosten­fak­toren, insbe­son­dere Löhne, Rohstoffe und Ener­gie­kosten — einzeln oder in ihrer Summe — um mehr als 5% erhöhen und zwischen Vertrags­ab­schluss und Auslie­fe­rung mehr als 4 Monate liegen. Die Erhö­hung ist der Höhe nach begrenzt auf die tatsäch­liche Kosten­stei­ge­rung der zugrun­de­lie­genden Kosten­fak­toren. Bei Preis­stei­ge­rungen von mehr als 5% des verein­barten Preises steht dem Kunden ein 14-tägiges Kündi­gungs­recht ab Zugang der Mittei­lung der Preis­stei­ge­rung zu. Die Kündi­gung hat schrift­lich zu erfolgen.

4. Zahlungs­be­din­gungen

a) Soweit nicht etwas anderes verein­bart ist, sind unsere Rech­nungen zahlbar 8 Tage netto Kasse. Wechsel und Schecks werden, wenn über­haupt, nur erfül­lungs­halber und vorbe­halt­lich der Diskon­tie­rungs­mög­lich­keit entge­gen­ge­nommen. Alle anfal­lenden Spesen sind von dem Kunden zu tragen. Die Annahme eines Wech­sels nach Fällig­keit oder Prolon­ga­tion stellt keine Stun­dung dar. Wir behalten uns vor, Wechsel oder Schecks jeder­zeit zurück­zu­geben. Soweit der Kunde Zahlungen aus dem Ausland veran­lasst, hat er sämt­liche damit verbun­denen Spesen zu tragen. Soweit Zahlungen bei uns um Bank­spesen gekürzt eingehen, werden diese nachgefordert.

b) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berech­tigt, ohne beson­deren Nach­weis Verzugs­zinsen von 12,5 % p.a. zu bean­spru­chen und jede Mahnung Mahn­ge­bühren in Höhe von 5,00 Euro zu berechnen. Die Geltend­ma­chung eines höheren Verzugs­scha­dens im Einzel­fall bleibt vorbe­halten. Falls der Kunde seine Zahlungs­ver­pflich­tungen nicht erfüllt oder einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen lässt oder falls sons­tige Umstände bekannt werden, die die Erfül­lung der Verbind­lich­keit des Kunden uns gegen­über gefährdet erscheinen lassen, werden ohne Rück­sicht auf vorher getrof­fene Zahlungs­ver­ein­ba­rungen alle unsere Forde­rungen aufgrund erfolgter Liefe­rungen sofort fällig. Noch ausste­hende Liefe­rungen unse­rer­seits an den Kunden können dann von uns per Nach­name vorge­nommen oder von der Gestel­lung geeig­neter Sicher­heiten abhängig gemacht werden, bis zu deren Leis­tung unsere Liefer­ver­pflich­tung ruht. Der Kunde ist berech­tigt, anstelle einer geeig­neten Sicher­heits­leis­tung auch voraus­zu­zahlen. Wird die gefor­derte Sicher­heits­leis­tung nicht vor Ablauf einer Woche geleistet, können wir vom Vertrag zurück­treten. Sind Teil­zah­lungen verein­bart, ist der jewei­lige Rest­be­trag sofort fällig, wenn sich der Eingang einer Raten­zah­lungen abre­de­widrig um mehr als 10 Tage verzö­gert. Zahlungen an Dritte, insbe­son­dere an Handels­ver­treter oder ‑reisende, werden nicht aner­kannt, es sei denn, diese Personen sind ausdrück­lich inkassobevollmächtigt.

c) Ist ein Abruf der Ware verein­bart, so sind wir im Zeit­punkt der Versand­be­reit­schaft berech­tigt, diese zu faktu­rieren. Der Kauf­preis ist in diesem Fall zur Zahlung fällig.
Bei Sonder­an­fer­ti­gungen sind wir berech­tigt eine Voraus­zah­lung von 40 % der Auftrags­summe nach Vertrags­schluss zu verlangen.

5. Aufrech­nung, Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrech­nung gegen unsere Forde­rungen ist nur mit unbe­strit­tenen oder rechts­kräftig fest­ge­stellten Forde­rungen des Kunden zulässig. Zulässig bleibt jedoch die Aufrech­nung mit synal­lag­ma­ti­schen Gegen­for­de­rungen, auch wenn diese von uns bestritten sind. Das Zurück­be­hal­tungs­recht wegen anderer, nicht aus demselben Vertrags­ver­hältnis stam­mender Ansprüche des Kunden gegen uns, ist ausgeschlossen.

6. Liefer­zeiten

a) Sofern nicht ausdrück­lich etwas anderes verein­bart ist, sind die ange­geben Liefer­zeiten annä­hernd, es sei denn es ist ausdrück­lich ein verbind­li­cher Termin verein­bart. Ferner stehen unsere Liefer­fristen unter den Vorbe­halten der Selbst­lie­fe­rung, der Liefer­mög­lich­keit und von Zwischen­ver­käufen. Die Liefer­frist beginnt mit dem Tag der Bestel­lungs­an­nahme durch uns, jedoch nicht vor völliger Klar­stel­lung aller Ausfüh­rungs­ein­zel­heiten. Rich­tige und recht­zei­tige Selbst­be­lie­fe­rung bleibt vorbe­halten. Sich abzeich­nende Verzö­ge­rungen teilen wir dem Kunden so bald als möglich mit. Bei Sonder­an­fer­ti­gungen beginnt die Liefer­frist erst nach Eingang der Voraus­zah­lung (vgl. 4. c) ) soweit diese berechnet wurde.

b) Die Liefer­frist ist mit der recht­zei­tigen Meldung der Abhol­be­reit­schaft einge­halten. Ist die Versen­dung verein­bart, ist diese mit der Mittei­lung der Versand­be­reit­schaft einge­halten, wenn uns die Absen­dung ohne eigenes Verschulden unmög­lich ist. Für den Fall, dass die Ware von uns zu versenden ist, gilt als Liefertag der Tag der Versen­dung. Ist Abho­lung verein­bart, gilt als Tag der Liefe­rung der Tag der Meldung der Versand­be­reit­schaft. Sind nur annä­hernde Liefer­zeiten genannt, kann der Kunde uns frühes­tens nach Ablauf von zehn Werk­tagen nach Verstrei­chen dieser Liefer­zeit in Verzug setzen.

c) Bei Liefer­ver­zö­ge­rungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streit, Aussper­rung oder von uns nicht zu vertre­tenden Betriebs­stö­rungen, auch bei unseren Liefe­ranten, verlän­gert sich die Leis­tungs­zeit um den Zeit­raum bis zur Behe­bung der Störung, soweit die Störung auf die Ferti­gung oder Auslie­fe­rung des Liefer­ge­gen­standes Einfluss hat. Beginn und Ende derar­tiger Hinder­nisse teilen wir dem Kunden bald möglichst mit. Bei dauer­haften von uns nicht zu vertre­tenden Betriebs­stö­rungen, zu denen auch der Fall gehört, dass wir von unseren Vorlie­fe­ranten ohne unser Verschulden nicht belie­fert werden, haben sowohl der Kunde als auch wir das Recht, unter Ausschluss jedweder Ersatz­an­sprüche ganz oder teil­weise vom Vertrag zurück­zu­treten. Betriebs­stö­rungen sind dauernd, wenn sie mindes­tens zwei Monate andauern.

d) Scha­dens­er­satz­an­sprüche gegen uns aus dem Gesichts­punkt des Liefer­ver­zuges können nur unter den Voraus­set­zungen der nach­ste­henden § 11 c) bis e) geltend gemacht werden.

7. Teil­lie­fe­rung, Versand

a) Die Firma FH FINNHOLZ Handels­ge­sell­schaft mbH ist zu Teil­lie­fe­rungen berech­tigt. Der Kunde ist zur Abnahme von Teil­lie­fe­rungen verpflichtet. Kommen wir mit den Liefe­rungen der noch ausste­henden Teile in Verzug und ist eine vom Kunden schrift­lich zu setzende Nach­frist von zwei Wochen fruchtlos verstri­chen, kann der Kunde vom gesamten Vertrag nur dann zurück­treten, wenn die fehlenden Teile nicht ander­weitig zu beschaffen und die gelie­ferten Teile allein für den Kunden nicht von Inter­esse sind.

b) Die Liefe­rung erfolgt nach unserer Wahl durch ein übli­cher­weise geeig­netes Beför­de­rungs­mittel und auf Rech­nung des Kunden zuzüg­lich der Verpa­ckungs- und Versi­che­rungs­kosten, es sei denn, dass etwas anderes schrift­lich verein­bart wurde. Dabei werden Trans­port­ver­si­che­rungen nur auf ausdrück­li­chen Wunsch des Kunden abgeschlossen.

c) Die Liefe­rungen erfolgen — auch wenn wir die Fracht­kosten tragen — stets auf Gefahr des Kunden, es sei denn, dass wir den Trans­port mit eigenen Fahr­zeugen und eigenem Personal durch­führen und die Schäden nicht von Dritten verur­sacht werden. Die Gefahr geht mit der Über­gabe der Ware an die Post, den Paket­dienst, den Spedi­teur oder den Fracht­führer, spätes­tens aber mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Kunden über. Dies gilt insbe­son­dere auch für Verkäufe, bei denen CIF, CFR, FAC, FAS oder FOB verein­bart wurde. Für Liefe­rungen ins Ausland gelten die geson­dert ange­ge­benen Versandkonditionen.

8. Eigen­tums­vor­be­halt

Die gelie­ferte Ware bleibt bis zur voll­stän­digen Erfül­lung aller der Firma FH FINNHOLZ GmbH & Co. KG zuste­henden Ansprüche gegen den Kunden aus der Geschäfts­ver­bin­dung unser Eigentum. Der Kunde ist berech­tigt, die Ware im ordnungs­ge­mäßen Geschäfts­ver­kehr zu übli­chen Bedin­gungen zu veräu­ßern und darüber zu verfügen. Zur Siche­rung unserer Ansprüche tritt er jedoch bereits heute alle Forde­rungen, die ihm aus dem Weiter­ver­kauf gegen seine Abnehmer erwachsen, in Höhe des Rech­nungs­be­trages inkl. der gesetz­li­chen MWSt. an uns ab und zwar unab­hängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verar­bei­tung weiter­ver­kauft wurde. Bei Verar­bei­tung oder Verbin­dung unserer Ware mit anderen Waren steht uns, ohne uns zu verpflichten, der Mitei­gen­tums­vor­be­halt an der neuen Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rech­nungs­be­trag unserer Ware zu der Summe der Rech­nungs­werte der übrigen verwen­deten Ware steht. Der Wert der Vorbe­halts­ware im Sinne dieser Bedin­gung ist unser Faktu­ren­wert. Wird der Kunde Allein­ei­gen­tümer der neuen Sache, gilt hiermit als verein­bart, dass ein Mitei­gentum im vorge­nannten Verhältnis einge­räumt wird. Wird die Vorbe­halts­ware vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gelie­ferten Waren veräu­ßert, tritt der Kunde hiermit einen Anteil der Forde­rung aus der Weiter­ver­äu­ße­rung in Höhe des Faktu­ren­wertes unserer Vorbe­halts­ware an uns ab. Hat der Kunde diese Forde­rung im Rahmen des echten Facto­rings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forde­rung gegen den Factor an uns ab. Wird die Forde­rung aus der Weiter­ver­äu­ße­rung durch den Kunden in ein Konto­kor­rent­ver­hältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Kunde seine Forde­rungen aus dem Konto­kor­rent­ver­hältnis hiermit in Höhe des Faktu­ren­wertes der Vorbe­halts­ware an uns ab Auf Verlangen des Kunden sind wir bereit und verpflichtet, Sicher­heiten nach unserer Wahl frei­zu­geben, wenn und soweit der Wert der Sicher­heiten den Wert unserer Forde­rungen aus der laufenden Geschäfts­be­zie­hung um 10% über­steigt. Zur Einzie­hung der Forde­rungen gegen seine Abnehmer bleibt der Kunde berech­tigt, solange der Kunde seinen Zahlungs­ver­pflich­tungen uns gegen­über ordnungs­gemäß und pünkt­lich nach­kommt. Unsere Befugnis, die Forde­rung selbst einzu­ziehen, bleibt hiervon unbe­rührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forde­rungen nicht einzu­ziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs­ver­pflich­tungen aus den verein­nahmten Erlösen nach­kommt, nicht in Zahlungs­verzug ist und insbe­son­dere kein Antrag auf Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens über das Vermögen des Kunden vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Kunde verpflichtet, uns über die Verkäufe der Vorbe­halts­ware Rech­nung zu legen, uns die Dritt­schuldner zu benennen und uns alle zur Einzie­hung notwen­digen Infor­ma­tionen zu erteilen. Dritt­schuld­nern hat er die Abtre­tung unauf­ge­for­dert anzu­zeigen und sie zur Zahlung nur noch an uns aufzufordern.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbe­halts­ware sorgsam und pfleg­lich zu behan­deln und sie gegen Wasser, Feuer, Einbruch, Dieb­stahl und sons­tige gewöhn­liche Risiken zu versi­chern. Der Kunde verwahrt die Vorbe­halts­ware für uns unent­gelt­lich. Alle Ansprüche gegen den oder die Versi­cherer bzw. gegen dritte Schä­diger werden erfül­lungs­halber an uns abgetreten.

Über Zwangs­voll­stre­ckungs­maß­nahmen Dritter in das Vorbe­haltsgut oder in die zur Siche­rung abge­tre­tenen Forde­rungen gegen Dritt­kunden hat der Kunde uns unver­züg­lich unter Über­las­sung aller für eine Inter­ven­tion durch uns notwen­digen Infor­ma­tionen und Papiere zu unter­richten. Die Kosten der Inter­ven­tion hat der Kunde zu tragen. Ferner hat der Kunde Beschä­di­gungen und Verlust der Vorbe­halts­ware sowie jede Ände­rung seines Firmen- oder Wohn­sitzes uns anzuzeigen.

Die Firma FH FINNHOLZ GmbH & Co. KG nimmt die vorste­henden Abtre­tungen an.

9. Urhe­ber­rechte

Alle urhe­ber­recht­li­chen Nutzungs­rechte in jegli­chem Verfahren und zu jegli­chem Verwen­dungs­zweck an von der Firma FH FINNHOLZ GmbH & Co. KG erstellten Skizzen, Entwürfen, Origi­nalen, Filmen, Modellen, Zeich­nungen und derglei­chen verbleiben, vorbe­halt­lich ausdrück­lich ander­wei­tigen Rege­lungen, uns.

Ohne unsere Zustim­mung dürfen sie Dritten nicht zugäng­lich gemacht werden.

Das Recht zur Verwer­tung dieser Gegen­stände und der in ihnen verkör­perten geis­tigen Leis­tungen bleibt ausschließ­lich uns vorbe­halten.
Wir sind zum Anbringen eigener Firmen- und Marken­zei­chen berech­tigt. Dem Kunden ist es unter­sagt solche von uns ange­brachten Zeichen zu entfernen.

10. Pauscha­lierter Schadensersatz

Verwei­gert der Kunde ausdrück­lich oder konklu­dent ohne recht­fer­ti­genden Grund die Erfül­lung des Vertrages, insbe­son­dere die Abnahme des Vertrags­ge­gen­standes, sind wir nach noch­ma­liger schrift­li­cher Auffor­de­rung unter Ableh­nungs­an­dro­hung mit einer Frist von 10 Tagen berech­tigt, an Stelle der Vertrags­er­fül­lung eine Scha­dens­er­satz­pau­schale in Höhe von 25 % der Auftrags­summe zu verlangen. Die Geltend­ma­chung eines darüber­hin­aus­ge­henden Scha­dens bleibt vorbe­halten. Das Recht des Kunden den Nach­weis zu führen, dass kein oder ein weitaus gerin­gerer Scha­dens entstanden ist, bleibt unberührt.

11. Sach­man­gel­an­sprüche sowie Schadensersatzansprüche

a) Bei berech­tigten Bean­stan­dungen erfolgt die Nach­er­fül­lung nach unserer Wahl durch Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung soweit die gesetz­li­chen Voraus­set­zungen hierfür erfüllt sind. Darüber hinaus stehen dem Kunden die weiteren gesetz­li­chen Ansprüche auf Rück­tritt vom Vertrage und Minde­rung zu, soweit die gesetz­li­chen Voraus­set­zungen hierfür erfüllt sind. § 377 HGB bleibt unbe­rührt. Offen­sicht­liche Mängel hat der Kunde binnen 7 Tagen nach Über­gabe der Sache, bei nicht offen­sicht­li­chen Mängeln binnen 7 Tagen nach Entde­ckung unter genauer Angabe des Fehlers schrift­lich zu bean­standen. Diese Frist verlän­gert sich auf 14 Tage bei Liefe­rung an einen Dritten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, entfallen jegliche Gewähr­leis­tungs­an­sprüche, ausge­nommen in den Fällen des Abschnitts c), dieses Paragraphen.

b) Soweit ausnahms­weise nach den gesetz­li­chen Bestim­mungen Rück­griffs­an­sprüche des Kunden nach § 478 BGB bestehen, bestehen diese nur inso­weit, als der Kunde seinem Abnehmer keine Rechte gewährt, die über die gesetz­li­chen Rechte aufgrund von Sach­män­geln hinausgehen.

c) Scha­dens­er­satz­an­sprüche des Kunden, bestehen nach den gesetz­li­chen Bestim­mungen in unbe­grenzter Höhe, wenn diese auf der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit beruhen und sie durch eine vorsätz­liche oder fahr­läs­sige Pflicht­ver­let­zung durch uns, eines unserer gesetz­li­chen Vertreter oder Erfül­lungs­ge­hilfen verur­sacht sind oder

auf dem Produkt­haf­tungs­ge­setz beruhen oder
auf einer vorsätz­li­chen oder grob fahr­läs­sigen Pflicht­ver­let­zung durch uns, unsere gesetzlichen

Vertreter oder Erfül­lungs­ge­hilfen beruhen oderauf Arglist beruhen oder

bei Fehlen von ausdrück­lich zuge­si­cherten Eigen­schaften, wenn diese Zusi­che­rung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefer­ge­gen­stand selbst entstanden sind, abzu­si­cher­noder wir ein Beschaf­fungs­ri­siko oder eine Garantie über­nommen haben und deshalb haften.

d) Beruht ein Schaden nur auf fahr­läs­siger Verlet­zung einer vertrags­we­sent­li­chen Pflicht (Kardi­nal­pflicht) durch uns, unsere gesetz­li­chen Vertreter oder Erfül­lungs­ge­hilfen, haften wir eben­falls auf Scha­dens­er­satz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typi­scher­weise entste­henden und vorher­seh­baren Schaden, es sei denn, wir haften nach Abschnitt b) und c) dieses Para­gra­phen unbegrenzt.

e) Vertrags­we­sent­liche Pflichten (Kardi­nal­pflichten) im Sinne der vorste­henden Rege­lungen sind Pflichten, deren Erfül­lung die ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Vertrages über­haupt erst ermög­licht und auf deren Einhal­tung der Kunde regel­mäßig vertrauen darf. Ferner sind vertrags­we­sent­lich Pflichten (Kardi­nal­pflichten) solche, deren Verlet­zung die Errei­chung des

Vertrags­zwecks gefährdet. Es bleibt bei der gesetz­li­chen Beweislastverteilung.

f) Weitere Scha­dens­er­satz­an­sprüche gegen uns, unsere gesetz­li­chen Vertreter und Erfül­lungs­ge­hilfen sowie Verrich­tungs­ge­hilfen sind ausge­schlossen, gleich auf welchem Rechts­grund sie beruhen.

g) Es wird keine Gewähr über­nommen für Schäden, die nicht von uns zu vertreten sind. Dazu zählen zum Beispiel Schäden, die aus nach­fol­genden Gründen entstanden sind: Unge­eig­nete oder unsach­ge­mäße Verwen­dung oder Reini­gung, Über­be­an­spru­chung, natür­liche Abnut­zung, fehler­hafte oder nach­läs­sige Behandlung.

h) Plant der Kunde die Verbrin­gung des Kauf­ge­gen­standes ins Ausland und unter­liegt der Kauf­ge­gen­stand dort beson­deren gesetz­li­chen Vorschriften, so ist für deren Beach­tung allein der Kunde zuständig, es sei denn, wir wurden von ihm hier­über infor­miert und haben deren Beach­tung ausdrück­lich schrift­lich zugesagt.

i) Sind wir zur Mangel­be­sei­tung verpflichtet und räumt der Kunde uns trotz schrift­li­cher Auf- forde­rung und unter Hinweis auf diese Rege­lung keinen Termin zur Durch­füh­rung der notwen­digen Arbeiten binnen 6 Wochen nach Eingang seiner Mangel­rüge bei uns ein, entfällt unsere Verpflich­tung. Unter­sagen wir schrift­lich unter Hinweis auf diese Rege­lung aufgrund der Mangel­be­schrei­bung des Kunden oder unserer Inau­gen­schein­nahme die weitere Nutzung des Vertrags­ge­gen­standes bis zur Mangel­be­sei­ti­gung zur Vermei­dung einer poten­tiell drohenden Scha­dens­ver­grö­ße­rung und verstößt der Kunde hier­gegen, erlischt unsere Verpflich­tung ebenfalls.

j) Für die bei der Nach­bes­se­rung einge­bauten Teile über­nehmen wir bis zum Ablauf der Gewähr­leis­tung des Vertrags­ge­gen­standes die Gewähr.

12. Verjäh­rung von Sachmängelansprüchen

Ansprüche des Kunden aufgrund von Sach­män­geln verjähren in einem Jahr ab Über­gabe der Sache, es sei denn,

a) es handelt sich um Ansprüche der in § 479 BGB gere­gelten Art oder
b) der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder beruht auf einer vorsätz­li­chen Pflichtverletzung

durch uns oder unsere gesetz­li­chen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen.

In den Fällen a) und b) und für Scha­dens­er­satz­an­sprüche, die nicht nach § 11 ausge­schlossen sind, gelten die gesetz­li­chen Verjährungsfristen.

Es bleibt bei den gesetz­li­chen Bestim­mungen über die Hemmung, Ablauf­hem­mung und über den Neube­ginn der Verjährung.

13. Rück­tritts­recht

Wenn nichts Beson­deres verein­bart ist, kann der Kunde vom Vertrag zurück­treten, wenn die Kauf­sache mangel­haft ist und die gesetz­li­chen Rück­tritts­vor­aus­set­zungen (insbes. § 440 BGB) erfüllt sind. Im Falle einer Pflicht­ver­let­zung, die nicht in einem Mangel der Kauf­sache besteht, kann der Kunde darüber hinaus nur vom Vertrag zurück­treten, wenn wir oder unsere gesetz­li­chen Vertreter oder Erfül­lungs­ge­hilfen die Pflicht­ver­let­zung zu vertreten haben und die gesetz­li­chen Rück­tritts­vor­aus­set­zungen erfüllt sind. Es bleibt bei der gesetz­li­chen Beweis­last­ver­tei­lung. § 6 c) dieser Bedin­gungen bleibt unbe­rührt. In sons­tigen Fällen (z.B. verse­hent­liche Falsch­be­stel­lung oder sons­tige Moti­virr­tümer des Kunden) kann der Kunde nur mit unserer ausdrück­li­chen Zustim­mung den Vertrag stor­nieren oder von ihm zurück­treten. Ein Anspruch auf Zustim­mung zum Rück­tritt besteht nicht. Im Falle unserer Zustim­mung ist die Ware dann und soweit vorhanden mit unserer Artikel-Nummer zu versehen und fracht­frei und origi­nal­ver­packt an uns (Firma FH FINNHOLZ GmbH & Co. KG , Indus­trie­straße 27,49536 Lienen) zurück­zu­senden. Die Rück­sen­dung erfolgt in diesen Fällen stets auf Gefahr des Kunden. Für Rück­nahme berechnen wir eine Bear­bei­tungs­pau­schale von 25 % des Auftrags­wertes, mindes­tens jedoch 100,00 €, sofern

vertrag­lich nichts anderes verein­bart ist. Haben wir in diesen Fällen für Sonder­an­fer­ti­gungen bereits Mate­rial einge­kauft, ist dieses in jedem Fall zusätz­lich zu Selbst­kosten vom Kunden zu über­nehmen, sofern im Einzel­fall nichts anderes verein­bart ist.

14. Erfül­lungsort, Gerichts­stand, geltendes Recht

Erfül­lungsort für alle Ansprüche aus vertrag­li­chen Bezie­hungen zwischen uns und dem Kunden ist Lienen. Gerichts­stand ist Münster, sofern der Kunde Kauf­mann, eine juris­ti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder öffent­li­ches Sonder­ver­mögen ist und zwar auch für die Klagen im Wechsel- oder Scheck­pro­zess. Wir behalten uns vor, den Kunden auch an seinem allge­meinen Gerichts­stand in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch bei Verträgen mit auslän­di­schen Vertragspartner.

Für das Vertrags­ver­hältnis ist ausschließ­lich das mate­ri­elle Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­lands maßgeb­lich. Die Anwend­bar­keit inter­na­tio­nale Gesetze, z.B. Des UN-Kauf­rechts, ist ausge­schlossen. Soweit wir im Ausland gericht­liche oder Zwangs­voll­stre­ckungs­maß­nahmen ergreifen müssen, verpflichtet sich der Kunde zur Über­nahme aller gericht­li­chen und außer­ge­richt­li­chen Kosten einschließ­lich der Kosten anwalt­li­cher Hilfe oder solcher Kosten, die durch die Beauf­tra­gung eines Inkas­so­un­ter­neh­mens entstehen, als unsere Ansprüche begründet sind.

15. Daten­schutz

Alle perso­nen­be­zo­genen Daten werden grund­sätz­lich vertrau­lich behan­delt. Die für die Geschäfts­ab­wick­lung notwen­digen Daten werden gespei­chert und im Rahmen der Bestell­ab­wick­lung ggf. an verbun­dene Unter­nehmen weiter­ge­geben. Die Weiter­gabe und Nutzung der Daten erfolgt nur, wie dies für die Durch­füh­rung der abge­schlos­senen Geschäftes und die Pflege der daraus resul­tie­renden Kunden­be­zie­hung notwendig ist, gesetz­lich zulässig und vom Kunden gewünscht ist. Bei der Daten­ver­ar­bei­tung werden schutz­wür­dige Belange der Kunden gemäß den gesetz­li­chen Bestim­mungen berück­sich­tigt. Ergän­zend verweisen wir auf unsere Daten­schutz­er­klä­rung auf unsere Home­page www.fh-finnholz.com