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Auskra­gung

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Defi­ni­tion:

Als Auskra­gung bezeichnet man im Bauwesen das Vorspringen oder Hinaus­ragen eines Bauteils über die Grund­fläche des Gebäudes. Neben Erkern oder Balkonen, können auch ganze Stock­werke oder Gebäu­de­teile in den Defi­ni­ti­ons­be­reich der Auskra­gung fallen.

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